Beschlussfassung des Düsseldorfer Kreises

Mit Hilfe von BDSG Basics Web können Sie als verantwortliche Stelle (im Fachbereich) die für die Führung des Verfahrensverzeichnisses/der Verarbeitungsübersichten erforderlichen Unterlagen rechtskonform erstellen und dem Datenschutzbeauftragten (DSB) zur Verfügung stellen. Beachten Sie hierzu die Beschlussfassung des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010:

“DSB müssen in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
eingebunden werden. Sie führen das Verfahrensverzeichnis (§ 4g Abs. 2 BSDG) und
haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.”

Unsere neue Webseite ist gestartet

Herzlich willkommen auf der neuen Webseite zu BDSG Basics Web. Künftig möchten wir Sie an dieser Stelle über alle Neuerungen an unserer Software auf dem Laufenden halten und über ausgewählte Events und Projekte informieren. Bei Fragen zu unserem Produkt wenden Sie sich gerne an unser Team.