Beschlussfassung des Düsseldorfer Kreises

Mit Hilfe von BDSG Basics Web können Sie als verantwortliche Stelle (im Fachbereich) die für die Führung des Verfahrensverzeichnisses/der Verarbeitungsübersichten erforderlichen Unterlagen rechtskonform erstellen und dem Datenschutzbeauftragten (DSB) zur Verfügung stellen. Beachten Sie hierzu die Beschlussfassung des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010:

“DSB müssen in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
eingebunden werden. Sie führen das Verfahrensverzeichnis (§ 4g Abs. 2 BSDG) und
haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.”

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